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Prophetengefährten

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Rechtsmeinung eines Prophetengefährten

Moh. Ibrahim


Der Begriff „Gefährte“ bedeutet im Arabischen „Sahi“. Ein "Sahabi" ist ein Begleiter, ein Besitzer, ein Vertreter einer Meinung; und jemand, der für etwas zuständig ist, wird auch als Sahib dessen, wofür er zuständig ist, bezeichnet.

Ein Sahabi (Plural =Sahabah) wird definiert als ein Muslim, der dem Prophet Muhammad (ass) begegnet ist. Eine Muslima, die ihn getroffen hat, bezeichnet man als Sahabijjah. Es gibt eine Definition, wonach die Sahabah, diejenigen Muslime sind, die den Propheten getroffen haben, auch wenn es sich dabei nur um eine Stunde gehandelt hat, ihn gehört haben, auch wenn es sich dabei nur um ein oder um einige wenige Worte gehandelt hat…“. Sogar diejenigen, die ihn im Traum gesehen haben sollen, werden von manchen als Sahabi bezeichnet.

Die Hadthwissenschaftler definieren die Sahabah im Sinne von Hadithwissenschaft als diejenigen Muslime, die den Prophet für eine bestimmte Zeit getroffen haben, gleichgültig wie lang oder kurz diese Zeit war.

Usul al Fiqh-Wissenschaftler definieren sie als diejenigen Muslime, die an den Prophet geglaubt, ihn getroffen und für einige Zeit begleitet haben.

Von welcher Sahabi ist hier die Rede und in wiefern ist seine Rechtsmeinung verbindlich?

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