Scharia in der Rechtspraxis
26. 11. 2008
Scharia in der Rechtspraxis Deutschlands
Prof. Dr. Mathias Rohe
Unter dem Titel "Scharia in Deutschland?" veröffentlicht Prof. Rohe, Universität Erlangen-Nürnberg, neulich einen Beitrag, in dem er die Grenzen aufzeigt, wie die Scharia in der Rechtspraxis Deutschlands angewendet wird.
Neben dem unten veröffentlichten Beitrag, in dem die theoretische Frage gestellt wurde, wie viel Scharia bzw. islamisches Recht in das deutsche Recht eingeflossen ist, wird somit diese Frage auch praxisorientiert behandelt.
In diesem Beitrag heißt es: "Öffentliche Äußerungen von Amtsträgern im In- und Ausland zur Anwendbarkeit der Scharia haben in jüngerer Zeit Irritationen ausgelöst (Siehe unten auf dieser Seite, AWIS). Aus wissenschaftlicher Sicht ist daher für das deutsche Recht folgendes festzustellen:
Ausgangspunkt: Jede Rechtsordnung, auch die deutsche, entscheidet alleine darüber, ob und in welchem Umfang fremde Normen auf ihrem Territorium angewandt werden können. Es gibt keinen rechtlichen Multikulturalismus auf dieser entscheidenden Ebene. Andererseits erkennt das deutsche Recht selbst in besonderen Fällen das Bedürfnis nach einer Anwendung fremder Normen an."


