Glaubensfreiheit
20. 05. 2008
Glaubensfreiheit im Islam
Freedom of Religion (Al-Hurriyyah al-Diniyyah)
von Prof. Dr. Mohammad Hashim Kamali
Awis: Die Rede von der Glaubensfreiheit im Islam ist nicht
nur für Nicht-Muslime schwer nachvollziehbar, sondern auch für die
meisten Muslime. Auf der einen Seite sagt der Quran:
„Es gibt keinen Zwang im Glauben. (…)". [2:256]
„Und wenn dein Herr wollte, würden fürwahr alle auf der Erde zusammen gläubig werden. Willst du etwa die Menschen dazu zwingen, gläubig zu werden?" [10:106][i]
Auf der anderen Seite wird vermutet, dass der Prophet Mohammad gesagt hat: "Tötet denjenigen (Muslim), der seine Religion wechselt", obwohl die authentische praktische Sunna des Propheten zeigt, dass er niemals jemanden wegen des Religionswechsels bestraft hat, geschweige denn mit der Todesstrafe.
Der Quran selbst, wie wir oben gesehen haben, spricht für die Glaubensfreiheit. Trotzdem besagt die durch einzelne Personen überlieferte Sunna[ii], dass der Betroffene getötet werden solle. Aufgrund dieser Aussage haben die Rechtsgelehrten eine Straftat für die Apostasie festgesetzt und dafür die Todesstrafe vorgesehen[iii].
Damit sehen wir uns mit widersprüchlichen Normen konfrontiert.
Um diesen Sachverhalt zu verstehen und den Widerspruch aufzuheben, sind die Kenntnisse über Usul al fiqh (Quellen und Methodenlehre der Rechtsfindung im Islam), eine im deutschen Sprachraum fast unbekannte Wissenschaftsdisziplin, unentbehrlich.[v]
Der bekannte Jurist Mohammad Salim el Awa z.B. hat sich mit Frage der Apostasie beschäftigt und sprach sich gegen diese Strafe aus. Er vertritt die Meinung des in der islamischen Welt weit anerkannten Sheikhs Mahmoud Schaltout, wonach eine Apostasie an sich ist kein Grund für eine Bestrafung sei, sondern die Aktivitäten danach, nämlich der Kampf gegen die Muslime, sie anzugreifen oder den Versuch, sie zu verwirren (S. 28). Modern ausgedrückt heißt das: Verfassungsfeindlichen Aktivitäten oder den Hochverrat zu begehen. Dafür muss nach El Awa keine Todesstrafe verhängt werden[iv].
Prof. Dr. Mohammad Kamali, einer der Spezialisten in Usul al fiqh[vi], hat sich im Allgemeinen mit der Frage der Glaubens- bzw. Religionsfreiheit in seinem Buch „Freedom of Expression in Islam" ausführlich beschäftigt. Wir veröffentlichen hier diesen Teil seines Buches, weil wir darin eine Bereicherung und Rationalisierung der Diskussion über die Menschenrechte im Islam sehen und hoffen damit, einen Beitrag dazu zu leisten.
[i] Übersetzung aus: Bubenheim und Elyas, Der edle Quran
[ii]Zur Methoden der Überlieferung der Sunna des Propheten, ihre Authentizität und Verbindlichkeit siehe unter Publikation auf dieser Seite: Die Sunna des Propheten aus Sicht des Usul al fiqh....., S. 9ff
[iii] Vergleiche: `Oudah, Abd al Qaader, Das Islamische Strafrecht im Vergleich (in Arabisch), Beirut, 1986, B. 2, S. 706- 731
[iv] Siehe: Schachsijjat wa Mawaqif, Beirut 2004, S. 23- 35
[v] Siehe dazu ein Artikel mit dem gleichen Titel unter Publikationen auf dieser Seite
[vi] Siehe seine Bücher: Priciples of islamic Jurisprudence, und: Language and the Interpretation of Islamic Law
Quelle: Freedom of Expression im Islam, ein Buch des Autors


